Nazlican & Demir - Rechtsanwälte Alfred Str. 291 45133 Essen Fon: +49 (0) 201- 43 70 700 Fax: +49 (0) 201- 43 70 699 Email: info@nazlican.de Web: www.nazlican.de
Die Apostille ist eine Beglaubigungsform im Internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der diplomatischen Beglaubigung oder Legalisation sind. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist (Artikel 5 des Übereinkommens). Sowohl Deutschland als auch die Türkei sind Vertragsstaaten des Übereinkommens. Beispiel für eine Apostille: Wie kommt die Apostille an das Urteil oder an den Beschluss? Die Zuständigkeiten sind in NRW in der Apostillezuständigkeitsverordnung gereglt. Beispiel: Für die Erteilung der Apostille für Scheidungsurteile des Amtsgerichts Essen ist der Präsident des Amstgerichts Essen zuständig. Für Scheidungsurteile des Amtsgerichts Gelsenkirchen hingegen ist die Präsidentin des Landgerichts Essen zuständig, da die Amtsbezeichnung des Behördenleiters des Amtsgerichts Gelsenkirchen nicht "Präsident" sondern "Direktor" lautet. Das Amtsgericht Dortmund verfügt ebenfalls über einen "Präsidenten".
Die Apostille ist eine Beglaubigungsform im Internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der diplomatischen Beglaubigung oder Legalisation sind. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist (Artikel 5 des Übereinkommens). Sowohl Deutschland als auch die Türkei sind Vertragsstaaten des Übereinkommens.
Beispiel für eine Apostille:
Wie kommt die Apostille an das Urteil oder an den Beschluss?
Die Zuständigkeiten sind in NRW in der Apostillezuständigkeitsverordnung gereglt. Beispiel: Für die Erteilung der Apostille für Scheidungsurteile des Amtsgerichts Essen ist der Präsident des Amstgerichts Essen zuständig. Für Scheidungsurteile des Amtsgerichts Gelsenkirchen hingegen ist die Präsidentin des Landgerichts Essen zuständig, da die Amtsbezeichnung des Behördenleiters des Amtsgerichts Gelsenkirchen nicht "Präsident" sondern "Direktor" lautet. Das Amtsgericht Dortmund verfügt ebenfalls über einen "Präsidenten".